GROSSBRITANNIEN
Surrogacy Arrangements Act 1985
Family Law Reform Act 1987
Human Fertilisation and Embryology Act 1990
Insemination mit Samenspende (ohne Eizellgewinnung)
erlaubt
• Behandlungslizenz erforderlich
• Beratung und schriftliche Einwilligung der Frau erforderlich
• schriftl. Einwilligung des Samenspenders erforderlich
• Samenspende unentgeltlich
• zustimmender Ehegatte gilt als legitimer Vater des Kindes
• bei alleinstehenden Frauen nicht explizit verboten (aber: Berücksichtigung
des Kindeswohls einschließlich des Bedürfnisses nach einem Vater)
• Insemination mit den Samen Verstorbener zulässig
• max. 10 Kinder von einem Spender
• Dokumentationspflicht bzgl. des Behandlungsablaufs und der beteiligten
Personen
• Anonymität des Samenspenders, aber das Kind hat das Recht auf Auskunft über
die Spenderdaten, wenn es 18 Jahre alt ist
In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer
erlaubt
• Behandlungslizenz erforderlich
• Dokumentationspflicht bzgl. des Behandlungsablaufs und der beteiligten
Personen
• schriftliche Einwilligung der Personen, von denen die verwendeten Keimzellen
stammen, in IVF und Embryotransfer erforderlich; Beratung
• auch in Verbindung mit Samenspende (im heterologen System) zulässig
• Transfer auch nach Tod des genetischen Vaters zulässig
Eizellspende / Embryospende
erlaubt
• Behandlungslizenz erforderlich
• max. 10 Kinder von einer Spenderin
• Dokumentationspflicht bzgl. des Behandlungsablaufs und der beteiligten
Personen
• Spende von Eizellen und Embryonen erlaubt, unentgeltlich
Kryo-Konservierung (Tieffrieren)
erlaubt
• Für Konservierung von Samenzellen, Eizellen und Embryonen Lizenz
erforderlich
• Konservierung oder Verwendung von Embryonen nach Ausbildung des
"primitive streak" (ca. 14. Tag der Embryonalentwicklung) verboten
• schriftliche Einwilligung der Betroffenen, die sich auch darauf beziehen
muss, was im Falle ihres Todes mit Eizellen, Samenzellen oder Embryonen
geschehen soll
• Vernichtung: Ei- und Samenzellen in der Regel nach zehn Jahren, Embryonen
nach fünf Jahren
Leihmutterschaft
erlaubt
• Leihmutterschaft zulässig
• Entgeltverbot
• Auf Leihmutterschaft gerichtete Verträge sind undurchsetzbar
• Auf Leihmutterschaft gerichtete gewerbliche Vermittlungstätigkeit ist
verboten
Klonen (von Menschen)
verboten
• Es ist verboten, einen Zellkern durch den Zellkern einer anderen Person oder
eines Embryos zu ersetzen
• Klonen durch Embryosplitting nicht explizit verboten, aber entsprechende
Lizenz würde nicht erteilt
Quelle: Stern.de